weitere
Dienstleistungen


weitere Dienstleistungen
- Plausibilitätsprüfung von Gutachten
- Wohnflächenberechnung
- Kauf- und Verkaufberatung
Besprechen Sie mit uns Ihren persönlichen Bedarf.
Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Wohnflächenberechnung
Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Immobilie gibt es zwei gängige Methoden: die Wohnflächenverordnung und die DIN-Norm 277.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine bundesweit geltende Verordnung, die im Jahr 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst hat. Sie definiert, welche Flächen einer Immobilie als Wohnfläche anrechenbar sind und welche nicht. So werden beispielsweise Flure, Küchen, Wohn- und Schlafräume sowie Badezimmer vollständig als Wohnfläche gezählt. Allerdings werden Flächen unter Dachschrägen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter, sowie Flächen zwischen einem und zwei Metern nur zu einem gewissen Prozentsatz (50%) berücksichtigt. Auch Treppen mit mehr als drei Stufen, Fenster- und Dachnischen sowie Keller und eingeschränkt nutzbare Flächenbestände fallen nicht in den Wohnflächenbegriff nach WoFlV. Terrassen und Balkone werden in der Regel nur teilweise (25-50%) berücksichtigt.
Die DIN-Norm 277 ist eine Norm, die zur Ermittlung von Funktions-, Nutz- und Verkehrsflächen im Hochbau dient und ebenfalls häufig zur Berechnung der Immobilien-Wohnfläche herangezogen wird. Im Unterschied zur WoFlV können hier auch Balkone, Terrassen und Kellerräume zur Bezifferung der Wohnfläche herangezogen werden.
Es ist wichtig zu wissen, nach welchem Standard die Wohnfläche berechnet wurde, um unterschiedliche Immobilien miteinander vergleichen zu können. Deshalb sollte z.B. bei jedem Inserat oder jeder Verkaufsankündigung angegeben werden, nach welchem Standard die Wohnfläche berechnet wurde.
Wenn Sie eine Wohnflächenberechnung benötigen, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen. Ich biete Wohnflächenberechnungen nach der WoFlV und Flächenermittlungen nach DIN 277 im Raum Hamburg und Umgebung an.
Plausibilitätsprüfung von Gutachten
Immobilienbewertungen müssen gesetzlichen Regelungen entsprechen, wie der ImmoWertV und dem Baugesetzbuch. Da die Bewertung komplex ist und auf vielen Faktoren basiert, können Fehler auftreten. Ein Gutachten kann auf Vermutungen, falschen Fakten oder fehlerhaften Berechnungen beruhen, sowie formale Mängel aufweisen. Um sicherzustellen, dass ein Wertgutachten den Marktwert einer Immobilie korrekt widerspiegelt, ist eine unparteiische Plausibilitätskontrolle notwendig. Dabei wird geprüft, ob die Methodik der Wertermittlung und die zugrundeliegenden Parameter nachvollziehbar, glaubhaft und richtig sind.
Für eine Plausibilitätsprüfung von Immobilienbewertungen gelten gleichen hohen Standards wie bei der Bewertung selbst. Dazu prüfen wir verschiedene Dokumente zur Immobilie wie z.B. Baupläne, Mietaufstellungen, etc. Diese Unterlagen sind oft bereits als Anhang zum Gutachten vorhanden oder können schnell angefordert werden. Wir überprüfen, ob das verwendete Bewertungsverfahren geeignet und korrekt angewendet wurde. Zudem ist es in der Regel notwendig, die Immobilie vor Ort zu besichtigen und ihre spezifischen Merkmale zu begutachten.
Sprechen Sie mich gerne für weitere Fragen an.
Beratung erwünscht?
Ich freue mich auf Ihren Anruf!