Verkehrswertgutachen
gem. §194 BauGB

Verkehrswertgutachten

Eine Verkehrswertermittlung gemäß §194 BauGB kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein. In der Regel wird eine solche Wertermittlung benötigt, wenn der Verkehrswert einer Immobilie im Rahmen eines behördlichen Verfahrens ermittelt werden muss.

  • sicher und gerichtsfest gem. §194 BauGB
  • Bewertungsanlässe
    • zur Vorlage bei Gericht
    • bei Betreuungsangelegenheiten
    • zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
    • bei Ehescheidungen
    • bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
    • bei Schenkungen
    • bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
    • zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank)
    • zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind)
  • inkl. Ortstermin und Begutachtung der Bausubstanz

Ein Verkehrswertgutachten oder Marktwertgutachten gemäß §194 BauGB ist empfehlenswert, wenn Sie ein fundiertes und vor Gericht verwertbares Immobiliengutachten benötigen. 

In der Regel wird eine solche Wertermittlung benötigt, wenn der Verkehrswert einer Immobilie im Rahmen eines behördlichen Verfahrens ermittelt werden muss. Einige Beispiele dafür sind:

  • Enteignungsverfahren: Wenn eine öffentliche Stelle eine Immobilie enteignen möchte, muss der Verkehrswert der Immobilie gemäß §194 BauGB ermittelt werden, um eine angemessene Entschädigung zu bestimmen.
  • Wertermittlung im Rahmen von Grundstücksverkäufen: Wenn ein Grundstück verkauft werden soll, kann es notwendig sein, den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln, um den angemessenen Preis zu bestimmen.
  • Wertermittlung für steuerliche Zwecke: In einigen Fällen kann es notwendig sein, den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, um die Höhe der Steuern zu bestimmen, die aufgrund des Besitzes oder Verkaufs der Immobilie zu zahlen sind.

Ein schriftliches Verkehrswertgutachten bietet die ausführlichste Variante der Wertermittlung. Als Sachverständiger begründe ich alle Wertermittlungsansätze und -ergebnisse und prüfe die bereitgestellten Informationen auf Plausibilität. Ein Verkehrswertgutachten hat in der Regel einen Umfang von 50 bis 120 Seiten einschließlich Anlagen. Das Verkehrswertgutachten bietet eine gerichtlich verwertbare Grundlage für Entscheidungen und wird von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern und anderen Behörden anerkannt.

Um eine Verkehrswertermittlung durchzuführen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Eigentümer möglicherweise nicht besitzen, nicht mehr finden oder nur in veralteter Form vorliegen haben. In solchen Fällen kann ich Ihnen gerne helfen, die erforderlichen Dokumente bei den zuständigen Behörden oder Institutionen anzufordern.

Für die Verkehrswertermittlung sind je nach Art der Immobilie verschiedene Unterlagen erforderlich, wie zum Beispiel:

  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, um Belastungen wie Grundschulden oder Wohnrechte zu erfassen
  • Aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Katasteramt, um die Größe und Grenzen des Grundstücks zu erkennen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt, um öffentlich-rechtliche Belastungen oder Verpflichtungen des Eigentümers festzustellen
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung gemäß gesetzlicher Vorschriften
  • Nachweise über Modernisierungen und energetische Maßnahmen wie Iso-Fenster, effiziente Heizanlagen sowie Fassaden- und Dachdämmung
  • Energieausweis, falls vorhanden
  • Für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Für Erbbaurechte: Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbaurechtszins
  • Für vermietete Objekte: Aufstellung der jährlichen Netto-Mieteinnahmen sowie gegebenenfalls Kopien der Mietverträge (vor allem bei individuellen Verträgen)
  • Etwaige Denkmalschutzbescheide

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beschaffung dieser Unterlagen.

Jedes Gutachten basiert auf einem Ortstermin und einer Begutachtung der Bausubstanz inkl. Aussenanlagen. (Über die Details können wir in gerne einem persönlichen Gespräch sprechen)

Nach Rücksprache mit den Auftragnehmern erstelle ich eine ausführliche Fotodokumentation des Grundstückes und der baulichen Anlagen.

Grundsätzlich ist die Honorierung meiner Leistungen frei verhandelbar. Zur Orientierung kann ich Ihnen sehr gerne eine Honorar- und Leistungstabelle, ggf. direkt mit Auftragsformular als PDF senden. Schreiben oder rufen Sie mich gerne bei Interesse an.

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