Kurzgutachten
Marktwertschätzung

Kurzgutachten

Es ist die günstigere Alternative zum Verkehrswertgutachten. Sie eignet sich für Ein- und Zweifamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder kleine Mietobjekte und kann bei Kauf- oder Verkaufsabsichten als Orientierung dienen.

ACHTUNG: Diese vereinfachte Darstellung ist für steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausreichend!

  • günstigere Alternative zum Verkehrswertgutachten 
  • für private Anliegen (Immobilienkauf oder - verkauf, Vermögensplanung, etc.)
  • für außergerichtliche Einigungen (z.B. bei Scheidungen, Erbe, etc.)
  • reduzierte Anforderungen als an ein umfangreiches Verkehrswertgutachten
  • inkl. Ortstermin und Begutachtung der Bausubstanz

Für viele Kauf- oder Verkaufsfälle ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB nicht erforderlich. Eine preiswerte Marktwertschätzung oder Kurzgutachten bietet hier eine gute Alternative. 

Das Erstellen eines Kurzgutachtens ist empfehlenswert, wenn keine umfangreiche und gerichtsfeste Wertermittlung erforderlich ist. Ein Kurzgutachten konzentriert sich auf die wesentlichen Faktoren, die den Wert einer Immobilie bestimmen, wie Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Es zeichnet sich durch schnelle Erstellung und ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Im Vergleich zum ausführlichen Verkehrswertgutachten sind die Anforderungen an ein Kurzgutachten oder eine Marktwertschätzung geringer. Obwohl die Ergebnisse auf denselben rechtlichen Grundlagen basieren müssen, entfällt hierbei die umfangreiche Beschreibung von Faktoren wie Makrolage, Mikrolage, Demografie, Wirtschaftsstruktur sowie eine detaillierte Baubeschreibung und Definition der Gebäudestandards.

Wenn Sie lediglich den Wert Ihrer Immobilie oder den aktuellen Marktpreis erfahren möchten oder wenn ein neutraler und qualifizierter schriftlicher Bewertungsbericht für einen potenziellen Käufer erforderlich ist, ist ein Kurzgutachten eine gute Wahl. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Kurzgutachten oder eine Marktwertschätzung keine rechtliche Substanz besitzt und vor Gericht nicht verwendet werden kann.

Jedes Gutachten basiert auf einem Ortstermin und einer Begutachtung der Bausubstanz inkl. Aussenanlagen. 

Nach Rücksprache mit den Auftragnehmern erstelle ich eine ausführliche Fotodokumentation des Grundstückes und der baulichen Anlagen.

Grundsätzlich ist die Honorierung meiner Leistungen frei verhandelbar. Zur Orientierung kann ich Ihnen sehr gerne eine Honorar- und Leistungstabelle, ggf. direkt mit Auftragsformular als PDF senden. Schreiben oder rufen Sie mich gerne bei Interesse an.

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